Tagesgeldkonten

Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken

Der "Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken" schützt alle „Nichtbankeneinlagen“. Dies sind die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
Im einzelnen sind dies Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe.

Abgesichert ist jeder Kunde mit einem Betrag, der 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank entspricht.

Hinzu kommen noch Absicherungen seitens der Staaten.

Quelle: Bundesverband Deutscher Banken